Version 1.0.5 · Stand 04.08.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der unter den Domains gethomes.io und app.gethomes.io erreichbaren Software-as-a-Service-Plattform „HOMES" (nachfolgend „Plattform") durch den Kunden.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist:
getHomes.io- Anschrift
- Drosselweg 28, 15712 Königs Wusterhausen, Deutschland
- [email protected]
- Telefon
- +49 156 78844091
(nachfolgend „Anbieter"). Vollständige Pflichtangaben gemäß § 5 DDG (insbesondere die für die Plattform verantwortliche natürliche Person, steuerliche Angaben und Aufsichtsbehörden, soweit erforderlich) finden sich im Impressum. Die Behandlung der Umsatzsteuer ist in § 6 Abs. 4 geregelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handeln (B2B). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden in der Regel nicht beliefert; sofern dies im Einzelfall doch geschieht, gelten die in § 17 (Verbraucher-Annex) ausgewiesenen Sonderregeln vorrangig.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch durch widerspruchslose Ausführung des Vertrags durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung schriftlich (Textform genügt) zustimmt.
(5) Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei mehrsprachigen Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- „Plattform" — die unter app.gethomes.io bereitgestellte SaaS-Anwendung HOMES sowie zugehörige Online-Dokumentation und APIs.
- „Tarif" — der vom Kunden gewählte Leistungsumfang gemäß Preisliste (Starter, Professional, Business, Enterprise).
- „Organisation" („Org") — der vom Kunden im System angelegte Mandant, der den isolierten Datenraum des Kunden bildet.
- „User" — eine natürliche Person, der der Kunde Zugang zur Plattform gewährt (Mitarbeiter, Sozialarbeiter, Verwaltung, externe Beauftragte).
- „Trial" — der kostenfreie Testzeitraum gemäß § 4.
- „Periode" — der laufende Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) der jeweiligen Subscription.
- „Bewohner-/Gästedaten" — personenbezogene Daten der durch den Kunden in der Plattform verwalteten betroffenen Personen (Bewohner, Gäste, Familienangehörige); siehe AVV.
- „Auftragsverarbeitung" — Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO; geregelt im separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Online-Registrierung des Kunden auf app.gethomes.io, die Bestätigung der vorliegenden AGB und der Datenschutzerklärung sowie die abschließende Aktivierung des Accounts durch den Anbieter zustande.
(2) Mit Klick auf „Kostenlos testen" oder vergleichbare Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Trial-Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigungsmail durch den Anbieter zustande.
(3) Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten (Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigung) vollständig und richtig sind. Änderungen sind unverzüglich im Kundendashboard oder in Textform mitzuteilen.
(4) Bei Registrierung durch eine natürliche Person wird vermutet, dass sie für ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine vergleichbare Organisation handelt. Der Kunde wird vor Ablauf des Trial-Zeitraums zur Bestätigung der Vertretungsberechtigung aufgefordert.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, Sanktionslisten-Treffer oder Doppelregistrierung.
§ 4 Trial / Testphase
(1) Der Anbieter stellt die Plattform für die Tarife Starter, Professional und Business im Rahmen einer 14-tägigen kostenfreien Testphase zur Verfügung. Im Tarif Enterprise beträgt die Testphase 30 Tage.
(2) Während der Testphase gelten alle Pflichten dieser AGB einschließlich der Datenschutzpflichten und des AVV ungekürzt fort.
(3) Spätestens am letzten Tag der Testphase muss der Kunde im Kundendashboard eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen, sofern die Subscription in eine zahlungspflichtige Periode überführt werden soll.
(4) Erfolgt bis zum Ablauf der Testphase keine Hinterlegung einer Zahlungsmethode oder eine ausdrückliche Kündigung, wird der Account in den passiven Status („Read-Only / Lock") versetzt; nach 30 weiteren Tagen werden die Daten gemäß § 9 endgültig gelöscht.
(5) Die Testphase kann pro Kunde und pro Tarif nur einmal in Anspruch genommen werden. Mehrfachregistrierungen unter wechselnden Firmierungen mit dem Ziel der Trial-Ausweitung berechtigen den Anbieter zur fristlosen Sperrung.
§ 5 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Plattform in der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils aktuellen Version im Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung unter https://gethomes.io. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Leistungsbeschreibung.
(2) Die Plattform umfasst insbesondere folgende Module (Funktionsumfang variiert nach Tarif):
- Gäste- und Bewohnerverwaltung mit Stammdaten, Belegungsstatus, Familienverknüpfungen
- Zimmer- und Standortverwaltung; Multi-Standort-Fähigkeit (ab Professional)
- Belegungsmanagement in Echtzeit
- Check-in/Check-out, Housekeeping, Notification-Center
- Reporting und Statistiken
- GStU-Konforme Module für Berliner Geflüchtetenunterkünfte (Zielgruppen-Differenzierung, Qualitätssicherung, Begehungen, Sozialarbeiter-Kartei, Zuweisungs-/Clearing-Doku)
- Rechnungs- und Abrechnungsmodul mit XRechnung (KoSIT-Schematron, BR-DE-*), ZUGFeRD 2.3 / Factur-X EN 16931, DATEV-Buchungsstapel
- Rollen- und Berechtigungssystem (RBAC, 30+ Berechtigungen)
- Audit-Trail und Compliance-Funktionen (10-Jahre-WORM, Vier-Augen-Prinzip)
- API-Zugang (ab Business)
- Mehrsprachigkeit (DE/EN)
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, insbesondere durch Funktionsupdates, Sicherheitsupdates und Fehlerkorrekturen. Wesentliche Funktionseinschränkungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden im Kundendashboard und per E-Mail angekündigt.
(4) Sicherheitsupdates werden unverzüglich nach Verfügbarkeit eingespielt. Für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet der Anbieter die Bereitstellung der zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlichen Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsupdates.
(5) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer ein (siehe § 13). Dies ändert nichts an der Leistungspflicht des Anbieters gegenüber dem Kunden.
(6) Nicht Bestandteil der Leistung sind: Beratung zur Einrichtung individueller GStU-Konfigurationen, Integration in Drittsysteme über Standardschnittstellen hinaus, individuelle Schulungen, On-Premise-Installation. Solche Leistungen können separat schriftlich vereinbart werden.
§ 6 Vergütung, Preise, Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der gewählten Periode (monatlich oder jährlich). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß Preisliste. Bei jährlicher Zahlweise gewährt der Anbieter einen Rabatt von 20 % gegenüber dem Monatspreis.
(2) Aktuelle Preise (Stand 13.04.2026):
- Starter: 95,00 € / Monat (75,92 € / Monat bei Jahreszahlung)
- Professional: 287,00 € / Monat (229,92 € / Monat bei Jahreszahlung)
- Business: 959,00 € / Monat (766,92 € / Monat bei Jahreszahlung)
- Enterprise: Individuelle Vergütung gemäß separatem Angebot
(3) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(4) Umsatzsteuer. Der Anbieter erhebt zum Stand dieser AGB als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG keine Umsatzsteuer; die ausgewiesenen Beträge sind Endbeträge. Sobald der Anbieter die Kleinunternehmer-Schwelle überschreitet oder freiwillig zur Regelbesteuerung optiert, gelten die Preise als Nettopreise zzgl. der dann jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter wird die Kunden darüber rechtzeitig schriftlich (Textform genügt) informieren. Bei B2B-Kunden mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb Deutschlands wird die Rechnung in diesem Fall im Reverse-Charge-Verfahren ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt, sofern der Kunde eine gültige USt-IdNr. nachweist; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (§ 13b UStG, Art. 196 MwStSystRL).
(5) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. (San Francisco, USA) bzw. dessen europäische Tochter. Akzeptierte Zahlungsmittel sind die im Stripe-Checkout angezeigten Verfahren (Kreditkarte; weitere Verfahren ggf. zukünftig).
(6) Die Subscription wird zu Beginn jeder Periode im Voraus belastet. Bei jährlicher Zahlweise wird die volle Jahresvergütung am Tag der ersten Belastung sowie zu jedem Verlängerungstermin abgebucht.
(7) Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch im Kundendashboard bereit. Auf Anforderung kann eine ZUGFeRD- oder XRechnung-konforme Datei bereitgestellt werden.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB für B2B: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie ein pauschaler Verzugsschaden von 40,00 € je gemahnter Rechnung (§ 288 Abs. 5 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt unberührt. Der Anbieter wird den Kunden vor Sperrung mit angemessener Frist (mindestens 7 Tage) abmahnen.
§ 7 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt nach Maßgabe von § 3 zustande. Beginnt der Vertrag mit einem unentgeltlichen Testzeitraum (§ 4), so geht er nach dessen Ablauf ohne weiteres Zutun in die zahlungspflichtige Subscription über, sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf des Testzeitraums kündigt. Der Anbieter weist den Kunden spätestens sieben Tage vor Ablauf des Testzeitraums in Textform auf den bevorstehenden Übergang, den Beginn der Mindestlaufzeit und die dann geschuldete Vergütung hin.
(2) Mindestlaufzeit: Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem ersten Tag der zahlungspflichtigen Subscription, also mit dem Ende eines Testzeitraums; besteht kein Testzeitraum, beginnt sie mit Vertragsschluss. Ein Testzeitraum wird nicht auf die Mindestlaufzeit angerechnet. Ihre Dauer ergibt sich aus der vom Kunden bei Vertragsschluss gewählten Modalität; wählbar sind ausschließlich:
a) Monatliche Zahlweise mit Mindestlaufzeit: Der Kunde wählt eine Mindestlaufzeit von einem, zwölf oder vierundzwanzig Monaten und zahlt während dieser Laufzeit monatlich. Trifft er im Bestellvorgang keine abweichende Auswahl, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
b) Jährliche Zahlweise: Bei jährlicher Vorauszahlung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
c) Abweichende Vereinbarungen: Individuell in Textform vereinbarte Laufzeiten – etwa ein verkürzter Pilotzeitraum oder eine verlängerte Laufzeit gegen gesonderte Konditionen – haben Vorrang vor den Buchstaben a) und b). Die Mindestlaufzeit beträgt in keinem Fall mehr als vierundzwanzig Monate, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich und gesondert in Textform. Ist ausdrücklich keine Mindestlaufzeit vereinbart, umfasst die Mindestbindung die laufende Abrechnungsperiode.
d) Maßgeblichkeit: Maßgeblich für die vereinbarte Mindestlaufzeit ist ausschließlich die dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform übermittelte Auftragsbestätigung. Die Anzeige der Laufzeit und des nächstmöglichen Kündigungstermins im Kundendashboard dient allein der Information des Kunden und begründet keine hiervon abweichenden Rechte oder Pflichten.
(2a) Preisstabilität während der Mindestlaufzeit: Die zu Vertragsbeginn vereinbarte Vergütung bleibt für die Dauer der nach Absatz 2 vereinbarten Mindestlaufzeit unverändert; eine Preisanpassung nach § 16 findet während der Mindestlaufzeit nicht statt. Unberührt bleiben
- die Weitergabe von Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie neu eingeführter oder geänderter gesetzlicher Abgaben, die unmittelbar auf die vertragsgegenständliche Leistung erhoben werden,
- die Vergütung für Leistungen, die der Kunde während der Laufzeit zusätzlich beauftragt oder hinzubucht (insbesondere weitere Unterkünfte, Nutzerplätze, Module oder Zusatzleistungen); diese richtet sich nach der bei Hinzubuchung geltenden Preisliste.
Eine Preisanpassung nach § 16 wird frühestens zum Beginn der ersten Verlängerungsperiode wirksam. Ankündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht richten sich nach § 16.
(3) Automatische Verlängerung: Wird der Vertrag nicht bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, setzt er sich auf unbestimmte Zeit fort; eine erneute Mindestlaufzeit entsteht dadurch nicht. In der Verlängerungsphase kann jede Partei den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; die Abrechnungsperiode entspricht der zuletzt gewählten Zahlweise (monatlich bzw. jährlich). Der Anbieter erinnert den Kunden 60 und 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform an den bevorstehenden Übergang und den maßgeblichen Kündigungstermin.
(4) Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann den Vertrag in Textform (§ 126b BGB) oder über die Kündigungsfunktion im Kundendashboard kündigen („Subscription kündigen"). Die Kündigung wird mit Zugang beim Anbieter wirksam und beendet den Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, frühestens jedoch zum Ende einer nach Absatz 2 vereinbarten Mindestlaufzeit; eine zuvor erklärte Kündigung wirkt zu deren Ablauf. Der maßgebliche Kündigungstermin wird dem Kunden im Kundendashboard angezeigt und ihm in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt. Der Anbieter bestätigt dem Kunden Inhalt, Zugangszeitpunkt und Beendigungszeitpunkt der Kündigung unverzüglich in Textform. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt; in diesem Fall werden im Voraus gezahlte Vergütungen für den nach Vertragsbeendigung verbleibenden Zeitraum anteilig erstattet. Unabhängig davon steht unter https://app.gethomes.io/kuendigung eine ständig verfügbare, ohne Anmeldung erreichbare Kündigungsschaltfläche zur Verfügung; Verbrauchern steht sie nach § 312k BGB zu, sie kann aber von allen Kunden genutzt werden.
(5) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei
- erheblicher Verletzung der Pflichten des Kunden, insbesondere § 8 (Mitwirkung) und § 12 (Vertraulichkeit),
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
- Verstößen gegen geltendes Recht im Rahmen der Plattform-Nutzung,
- Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Sonderkündigungsrecht bei AGB-Änderungen: Siehe § 14.
(7) Kündigungen über das Kundendashboard sind ausdrücklich zugelassen und wirken entsprechend Absatz 4. Eine zusätzliche schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.
(8) Bei Beendigung des Vertrags greift § 9 (Datenrückgabe und Datenlöschung).
§ 8 Verfügbarkeit / Service-Level (SLA)
(1) Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform (Produktivumgebung app.gethomes.io) von 99,5 % im Kalendermonat an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster.
(2) Ausgenommene Zeiten (gelten nicht als Nicht-Verfügbarkeit):
- angekündigte Wartungsfenster, in der Regel Sonntag 02:00–06:00 (MEZ/MESZ),
- Notfall-Wartung mit so frühzeitiger Ankündigung wie technisch möglich,
- höhere Gewalt, einschließlich großflächiger Internet-Störungen, DDoS-Angriffen Dritter, behördlicher Anordnungen,
- Ausfälle, die durch den Kunden oder dessen User verursacht werden (z.B. fehlerhafte API-Nutzung, Brute-Force-Sperrung).
(3) Wesentliche Wartungsfenster werden mindestens 7 Tage im Voraus im Kundendashboard angekündigt.
(4) Im Tarif Enterprise kann ein abweichendes SLA mit höherer Verfügbarkeit (z.B. 99,9 %) und Service-Credits individuell vereinbart werden. In den Tarifen Starter / Professional / Business sind Service Credits nicht Vertragsbestandteil; die Mängelhaftung nach § 10 bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter berichtet Verfügbarkeitswerte transparent im Kundendashboard (Status-Page).
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform in Übereinstimmung mit diesen AGB und den geltenden Gesetzen zu nutzen, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche und sozialrechtliche Anforderungen seiner eigenen Tätigkeit.
(2) Der Kunde sichert die Account-Daten (Login, Passwort, ggf. Sicherheitsmerkmale) gegen unbefugten Zugriff. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(3) Der Kunde aktiviert für administrative Accounts dringend empfohlen Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP). Ab Tarif Business kann eine MFA-Pflicht für alle User erzwungen werden.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Bewohner-/Gästedaten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme der Verarbeitung von Bewohner-Gesundheitsdaten oder anderer besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.v. Art. 9 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen, soweit diese Pflicht nach den jeweiligen Verarbeitungsumständen besteht. Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei nach Maßgabe des AVV.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass die zugriffsberechtigten Personen ausreichend geschult und nach § 5 BDSG bzw. Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(7) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach HGB, AO, GoBD, SGB X. Der Anbieter unterstützt durch geeignete Export- und Archivierungsfunktionen (siehe § 5 Abs. 2 letzter Spiegelstrich, § 9 Abs. 4 dieser AGB).
(8) Der Kunde wird die Plattform nicht zu rechtswidrigen oder vertragswidrigen Zwecken nutzen, insbesondere keine schadhaften Inhalte einspeisen, keine Pen-Tests ohne vorherige schriftliche Genehmigung durchführen und keine Reverse-Engineering-Versuche an der Plattform unternehmen.
§ 10 Datenrückgabe und Datenlöschung nach Vertragsende
(1) Export während der Laufzeit: Der Kunde kann während der gesamten Vertragslaufzeit über das Kundendashboard zentrale Stammdaten und Belegungsdaten in maschinenlesbaren Formaten (CSV, JSON; Rechnungsdaten zusätzlich als ZUGFeRD/XRechnung) exportieren.
(2) Export nach Vertragsende: Nach Ende der Vertragslaufzeit bleibt der Lese- und Exportzugriff auf die Daten für 30 Tage im Read-Only-Modus erhalten. In dieser Frist kann der Kunde alle Datenkategorien selbständig exportieren.
(3) Auf Anforderung verlängerter Export: Auf schriftliche Anforderung des Kunden innerhalb der 30-Tage-Frist kann der Anbieter einen verlängerten Export-Zeitraum (bis zu 90 Tage) gegen Aufwandsentschädigung gewähren. Aufwandsentschädigung: 250,00 € netto pauschal.
(4) Endgültige Löschung: Nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 2 (bzw. Absatz 3) löscht der Anbieter alle aktiven personenbezogenen Daten des Kunden und der durch den Kunden verwalteten Bewohner unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, aus den Produktivsystemen. Backups werden gemäß Backup-Rotation (max. 90 Tage) automatisch überschrieben.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten: Hiervon ausgenommen sind Daten, deren Aufbewahrung der Anbieter aus gesetzlichen Gründen (insb. § 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG, GoBD) selbst schuldet — namentlich Rechnungs-/Buchhaltungsbelege des Anbieters über die Vergütung des Kunden. Diese werden für die gesetzlich vorgesehene Dauer (in der Regel 8 bzw. 10 Jahre) revisionssicher und zugriffsbeschränkt aufbewahrt.
(6) Bestätigung: Auf Anforderung erhält der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach abgeschlossener Löschung eine schriftliche Löschbestätigung.
(7) Weitergehende Löschpflichten gegenüber Bewohnern und Mitarbeitern des Kunden ergeben sich aus dem AVV (Art. 28 DSGVO).
§ 11 Mängelhaftung / Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zugesicherten wesentlichen Funktionen erfüllt.
(2) Bei Mängeln (erhebliche Abweichung von der zugesicherten Funktionalität) hat der Anbieter Anspruch auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist. Eine bestimmte Reaktionszeit auf Bug-Reports ist nicht zugesichert; im Tarif Enterprise können Reaktionszeiten individuell vereinbart werden.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder die Vergütung angemessen zu mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12.
(4) Es besteht kein Anspruch auf Implementierung neuer Features. Funktionsupgrades erfolgen nach Ermessen des Anbieters.
(5) Werden Mängel durch fehlerhafte Bedienung oder unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat,
- für anteilige Bußgelder aus Datenschutzverstößen, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Anbieters als Auftragsverarbeiter beruhen, im Rahmen der gesamtschuldnerischen Innenhaftung nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten"). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung des Kunden begrenzt, in jedem Fall jedoch auf höchstens 100.000,00 € pro Schadensfall und 250.000,00 € pro Vertragsjahr im Aggregat.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (über die in § 9 ausgewiesenen Backup-Pflichten hinaus) und Folgeschäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind.
(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis vom Schaden bzw. nach grob fahrlässiger Unkenntnis; gesetzliche Mindestfristen bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die ihrer Natur nach erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind (insbesondere technische Konzepte, Source Code, Roadmaps, Kundendaten, Bewohner-/Gästedaten, kaufmännische Daten), während der Vertragslaufzeit und für 5 Jahre danach geheim zu halten und nur für vertragsgemäße Zwecke zu verwenden. Beide Parteien ergreifen angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen i.S.v. § 2 Nr. 1b GeschGehG. Reverse Engineering ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die
- nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers werden,
- der Empfänger unabhängig von der Übermittlung selbst entwickelt hat,
- der Empfänger rechtmäßig von einem nicht zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten erhalten hat,
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind (mit unverzüglicher Information der anderen Partei, soweit zulässig).
(3) Datenschutz: Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten — insbesondere der Bewohner-/Gästedaten — sind im separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der Bestandteil des Vertrags ist und in der jeweils aktuellen Fassung unter https://gethomes.io/avv abgerufen werden kann.
(4) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
(5) Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz. Die Plattform setzt an verschiedenen Stellen Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) zur Unterstützung des Kunden ein. Dies betrifft:
a) die automatisierte Texterkennung und Strukturierung hochgeladener Dokumente, insbesondere von Identifikations- und Aufenthaltsdokumenten (OCR); b) die Vorklassifizierung eingehender Support-Anfragen nach Dringlichkeit, Kategorie und Themenschwerpunkt; c) die Erkennung potenziell schädigender Inhalte in nutzergenerierten Texten (insbesondere Hassrede, Belästigung, Gewaltandrohungen sowie Hinweise auf Selbstgefährdung) zum Zweck der Vorlage an eine menschliche Prüfung; d) die Erstellung von Antwortvorschlägen für die Kommunikation mit Bewohnern und Gästen; e) die Zuordnung von Datenfeldern bei der Übernahme von Bestandsdaten aus Vorsystemen; hierbei werden ausschließlich anonymisierte Spaltenmuster übermittelt, keine personenbezogenen Inhalte.
Diese Verarbeitungen erfolgen über Google Cloud Vertex AI in der Region Frankfurt am Main (europe-west3). Die verarbeiteten Inhalte werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet; ein Drittlandstransfer der Inhalte findet nicht statt. Eine Nutzung von Kundendaten für Trainingszwecke des Anbieters oder seiner Sub-Auftragsverarbeiter findet nicht statt; dies ist vertraglich über die Google Cloud Service Specific Terms — Vertex AI abgesichert. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem AVV § 7 und § 7a sowie dessen Anlage 2.
§ 13a Künstliche Intelligenz — Rollenverteilung, menschliche Letztentscheidung, Grenzen
(1) Rollenverteilung nach der KI-Verordnung. Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist der Anbieter Anbieter der in § 13 Abs. 5 genannten KI-Systeme (Art. 3 Nr. 3 KI-VO). Der Kunde ist Betreiber dieser Systeme (Art. 3 Nr. 4 KI-VO), soweit er sie im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt. Die Pflichten, die die KI-Verordnung dem Anbieter zuweist — insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO — erfüllt der Anbieter durch entsprechende Gestaltung der Plattform. Die Pflichten, die die KI-Verordnung dem Betreiber zuweist, obliegen dem Kunden.
(2) Keine Hochrisiko-Anwendung. Die eingesetzten KI-Systeme dienen der Unterstützung interner Arbeitsabläufe des Kunden. Sie treffen keine Entscheidungen über den Zugang zu Unterbringung, über Leistungsansprüche oder über den aufenthaltsrechtlichen Status von Personen und unterstützen nicht die Prüfung von Asyl-, Visa- oder Aufenthaltsanträgen. Nach Einschätzung des Anbieters handelt es sich daher nicht um Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des Anhangs III der KI-Verordnung. Der Anbieter überprüft diese Einordnung bei jeder wesentlichen Funktionserweiterung.
(3) Menschliche Letztentscheidung. Sämtliche Ausgaben der KI-Systeme sind Vorschläge, Hinweise oder Vorklassifizierungen. Sie werden erst wirksam, wenn eine natürliche Person auf Seiten des Kunden sie prüft und bestätigt. Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Bewohnern, Gästen oder Bewerbern im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO findet nicht statt. Der Kunde stellt diese menschliche Prüfung in seinen Arbeitsabläufen sicher und setzt die Plattform nicht so ein, dass KI-Ausgaben ungeprüft nach außen wirken.
(4) Beschaffenheit der KI-Ergebnisse. KI-Systeme arbeiten probabilistisch; ihre Ausgaben können unvollständig oder unzutreffend sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich bei den Ergebnissen der KI-Systeme um Vorschläge im Sinne von Absatz 3 handelt und die vertraglich geschuldete Beschaffenheit sich hierauf beschränkt; eine bestimmte Trefferquote oder Erkennungsgenauigkeit ist nicht vereinbart. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor jeder rechtserheblichen Verwendung — insbesondere vor Meldungen an Behörden, vor Fristberechnungen und vor der Versendung an Dritte — inhaltlich. Die Haftungsregelungen des § 12 bleiben unberührt; insbesondere haftet der Anbieter nach § 12 Abs. 1 unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe des § 12 Abs. 2.
(5) Erkennung schädigender Inhalte. Die Inhaltsklassifikation nach § 13 Abs. 5 lit. c dient dazu, dem Kunden auffällige Inhalte zur menschlichen Prüfung vorzulegen. Sie ist kein Sicherheits-, Notfall- oder Krisenerkennungssystem, ersetzt keine Aufsichtspflicht und begründet keine Zusicherung, dass gefährdende Inhalte erkannt werden. Der Kunde bleibt für seine Schutz- und Aufsichtspflichten gegenüber Bewohnern uneingeschränkt selbst verantwortlich; dies gilt insbesondere bei Hinweisen auf Selbst- oder Fremdgefährdung.
(6) Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Soweit die Plattform Texte erzeugt, die zur Weitergabe an natürliche Personen bestimmt sind, kennzeichnet der Anbieter diese als KI-erzeugt (Art. 50 Abs. 2 KI-VO). Der Kunde entfernt eine solche Kennzeichnung nicht und macht sie nicht unkenntlich.
(7) Information der Betroffenen. Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, Bewohner, Gäste und Bewerber nach Art. 13 und 14 DSGVO über den Einsatz der KI-gestützten Verarbeitung zu informieren. Der Anbieter stellt hierfür auf Anforderung einen vorformulierten Informationstext zur Verfügung.
(8) KI-Kompetenz. Der Kunde stellt im Rahmen des Zumutbaren sicher, dass die von ihm eingesetzten Personen über die zum Umgang mit den KI-gestützten Funktionen erforderliche Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-VO). Der Anbieter unterstützt dies durch Dokumentation und Hinweise in der Anwendung.
§ 14 Subunternehmer und Sub-Auftragsverarbeiter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Die aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV (Anlage 2) und unter https://gethomes.io/avv jederzeit abrufbar.
(2) Wechsel oder Hinzuziehung neuer Sub-Auftragsverarbeiter wird der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform anzeigen. Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab Zugang der Anzeige aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Im Widerspruchsfall steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wechseltermin zu.
(3) Der Anbieter stellt vertraglich sicher, dass Sub-Auftragsverarbeiter ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen, des Leistungsumfangs der Plattform oder vergleichbarer sachlicher Gründe erforderlich wird, sofern die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (in der Regel per E-Mail an die hinterlegte Hauptkontakt-Adresse und im Kundendashboard) mitgeteilt.
(3) Widerspruchsrecht: Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Sonderkündigungsrecht: Bei Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Inkrafttretens-Zeitpunkt der Änderung zu beenden. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum gleichen Zeitpunkt berechtigt.
(5) Preiserhöhungen sind keine Änderung dieser AGB im Sinne der Absätze 1–4 und folgen § 16.
§ 16 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Subscriptions einmal je Kalenderjahr anzupassen. Eine Preiserhöhung wird mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(2) Der Kunde hat ab Zugang der Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preiserhöhung. Die Kündigung ist spätestens 14 Tage vor Wirksamwerden in Textform zu erklären. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert; auf diese Folge wird der Anbieter in der Preiserhöhungsankündigung gesondert hinweisen.
(3) Preiserhöhungen, die ausschließlich Anpassungen an die allgemeine Preisentwicklung (z.B. Verbraucherpreisindex) abbilden und 5 % im Kalenderjahr nicht übersteigen, gelten als unwesentlich; der Kunde hat in diesen Fällen kein Sonderkündigungsrecht. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbraucher (siehe § 17).
§ 17 Verbraucher-Annex (gilt nur, soweit der Kunde Verbraucher ist)
Sollte der Kunde im Einzelfall Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, gelten ergänzend bzw. abweichend die folgenden Regeln. Sie verdrängen entgegenstehende Bestimmungen dieser AGB.
(1) Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Eine separate Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Für die Ausübung steht während der Widerrufsfrist unter https://app.gethomes.io/widerruf eine ohne Anmeldung erreichbare Widerrufsschaltfläche nach § 356a BGB bereit; der Zugang der Erklärung wird unverzüglich in Textform bestätigt. Mit Beginn der Trial-Phase erlischt das Widerrufsrecht nicht; durch ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung (gemäß § 356 Abs. 4 BGB) erlischt es jedoch nach vollständiger Vertragserfüllung — was bei einem laufenden SaaS-Abonnement praktisch nicht eintritt; das Widerrufsrecht für die Erstperiode bleibt also in der Regel bestehen.
(2) Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit: Bei Verbraucherverträgen darf die Erstvertragslaufzeit höchstens 24 Monate betragen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen höchstens einen Monat.
(3) Kündigungsbutton: Der Anbieter stellt Verbrauchern eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche im Kundendashboard zur Verfügung (§ 312k BGB). Der Verbraucher kann diese ohne Login zumindest für die Anzeige nutzen; der Versand der Kündigungserklärung erfordert eine eindeutige Identifikation.
(4) Aktualisierungspflicht: Der Anbieter stellt für die gesamte Bereitstellungsdauer Updates bereit, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, insbesondere Sicherheitsupdates (§ 327f BGB).
(5) Haftungsbegrenzungen nach § 12 Absätze 2–4 dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern nicht, soweit sie zu einer Beschränkung führen, die mit § 309 Nr. 7 BGB unvereinbar ist; insbesondere bleibt bei einfacher Fahrlässigkeit eine Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ohne summenmäßigen Cap bestehen, soweit für den Verbraucher der Schaden nicht vorhersehbar gedeckelt ist.
(6) Preisanpassung: Gegenüber Verbrauchern darf eine Preisanpassung nur unter den Voraussetzungen einer wirksamen Preisänderungsklausel (Transparenzgebot, Anbindung an objektive Parameter) erfolgen. § 16 Abs. 3 (5 %-Bagatelle) gilt nicht.
(7) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Heimatrechts unberührt.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Textform-Vorrang: Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform (E-Mail, Mitteilung im Kundendashboard) — soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht.
(4) Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung mit gleichwertiger Leistungspflicht auf einen Rechtsnachfolger oder verbundenes Unternehmen übertragen; der Kunde wird hierüber in Textform informiert und kann bei begründeten Bedenken (z.B. Zweifel an Datenschutz-Compliance des Übernehmers) zum Übertragungsstichtag außerordentlich kündigen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(7) Anlagen: Bestandteile dieses Vertrags sind, in der jeweils aktuellen Fassung:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. Anlagen 1 (TOMs) und 2 (Sub-Auftragsverarbeiter)
- Leistungsbeschreibung gemäß https://gethomes.io
- Preisliste gemäß Buchung im Kundendashboard
Versionshistorie
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0.0 | 2026-04-13 | Initialfassung |
| 1.0.1 | 2026-05-05 | Anbieter-Angaben in § 1 präzisiert, Verweis auf Impressum/DDG ergänzt |
| 1.0.2 | 2026-05-06 | Redaktionelle Fassung, Versionsangaben vereinheitlicht |
| 1.0.3 | 2026-05-06 | Vollständige Anbieter-Anschrift und Kontaktdaten in § 1 aufgenommen |
| 1.0.4 | 2026-07-28 | § 7 neu gefasst: Mindestlaufzeit als eigene Modalität bei monatlicher Zahlweise (Standard 12 Monate, wählbar 1/12/24, Obergrenze 24 Monate), ausdrücklicher Laufzeitbeginn mit der zahlungspflichtigen Subscription, Auftragsbestätigung als maßgebliches Dokument, Preisstabilität während der Mindestlaufzeit mit Ausnahmen für Steuern und Hinzubuchungen (Abs. 2a), Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit Monatsfrist statt um jeweils 12 Monate, anteilige Erstattung bei außerordentlicher Kündigung, Verweis auf § 16 (Preisanpassung) korrigiert; Hinweise auf die gesetzlichen Schaltflächen nach § 312k BGB (§ 7 Abs. 4) und § 356a BGB (§ 17 Abs. 1) aufgenommen |
| 1.0.5 | 2026-08-04 | § 13 Abs. 5 neu gefasst: Der KI-Einsatz war bislang nur als OCR von Ausweisdokumenten beschrieben, tatsächlich laufen über denselben Auftragsverarbeiter auch Support-Vorklassifizierung, Inhaltsmoderation, Antwortvorschläge und Feldzuordnung bei der Datenübernahme; alle fünf Zwecke sind jetzt benannt (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Neuer § 13a: Rollenverteilung nach der KI-Verordnung (Anbieter/Betreiber), Einordnung als Nicht-Hochrisiko-System, menschliche Letztentscheidung, Beschaffenheit der KI-Ergebnisse unter ausdrücklicher Wahrung der Haftung nach § 12, Klarstellung zur Inhaltserkennung als Nicht-Sicherheitssystem, Kennzeichnung KI-erzeugter Texte nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO, Informations- und Kompetenzpflichten des Kunden |
Hash-Anker für Audit: agb-v1.0.4-2026-07-28
Datei-Hash (SHA-256): wird beim Deploy generiert und in terms_acceptances.version_hash gespeichert.
Ende der AGB