Das Clearing-Verfahren in der Wohnungslosenhilfe: Prozess und Dokumentation
Was ist das Clearing-Verfahren?
Das Clearing-Verfahren ist ein strukturierter diagnostischer Prozess in der Wohnungslosenhilfe, der die individuelle Lebenslage und den Hilfebedarf eines wohnungslosen Menschen systematisch erfasst. Es bildet die Brücke zwischen dem ersten Kontakt mit dem Hilfesystem und der passgenauen Zuweisung zu weiterführenden Hilfen.
Ziel des Clearings ist es, in einem definierten Zeitraum — typischerweise 4 bis 12 Wochen — eine fundierte Hilfebedarfsermittlung durchzuführen, auf deren Basis der weitere Hilfeplan erstellt wird. Das Clearing ist keine Endstation, sondern eine Übergangsphase.
Der Clearing-Prozess Schritt für Schritt
1. Basisberatung und Erstaufnahme
Der Prozess beginnt mit der Basisberatung. Hier werden die grundlegenden Informationen erfasst:
- Persönliche Daten und aktuelle Lebenssituation
- Aufenthaltsstatus und Rechtskreis
- Akute Bedarfe (Unterkunft, medizinische Versorgung, Suchtproblematik)
- Vorgeschichte im Hilfesystem (frühere Maßnahmen, Abbrüche)
Die Basisberatung findet in der Regel in einer niedrigschwelligen Anlaufstelle statt — etwa einer Tagesstätte, Notunterkunft oder einer bezirklichen Beratungsstelle.
2. Diagnostische Phase
In der eigentlichen Clearing-Phase wird der Hilfebedarf systematisch ermittelt:
- Soziale Diagnose: Analyse der sozialen Netzwerke, familiären Situation, Bildungs- und Erwerbsbiografie.
- Gesundheitliche Einschätzung: Erfassung gesundheitlicher Bedarfe nach dem Prinzip „Bedarf statt Diagnose" — keine medizinische Diagnose, sondern Ermittlung der Unterstützungsbedarfe.
- Wohnfähigkeitseinschätzung: Kann die Person selbstständig wohnen? Welche Unterstützung ist nötig? Gibt es Mietschulden oder laufende Räumungsverfahren?
- Ressourcenanalyse: Welche Stärken und Ressourcen bringt die Person mit? Gibt es Einkommen, Ansprüche auf Sozialleistungen, verwertbares Vermögen?
3. Hilfeplankonferenz
Auf Basis der Clearing-Ergebnisse wird in einer Hilfeplankonferenz der individuelle Hilfeplan erstellt. An der Konferenz nehmen in der Regel teil:
- Der zuständige Sozialarbeiter
- Die betroffene Person
- Vertreter des Sozialamts oder Bezirks
- Gegebenenfalls spezialisierte Fachkräfte (Suchtberatung, Schuldnerberatung)
4. Zuweisung und Überleitung
Nach dem Clearing erfolgt die Zuweisung in das passende Hilfeangebot:
- § 67 SGB XII: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten — die häufigste Anschlussmaßnahme. Umfasst betreutes Wohnen, stationäre Einrichtungen oder ambulante Betreuung.
- Housing First: Direkter Bezug einer eigenen Wohnung mit begleitender ambulanter Unterstützung. Ein zunehmend genutzter Ansatz in Berlin.
- Ordnungsrechtliche Unterbringung: Falls keine andere Lösung greift, vorübergehende ASOG-Unterbringung.
- Selbstständiges Wohnen: Bei ausreichender Wohnfähigkeit und vorhandenem Wohnraum direkte Vermittlung.
Dokumentation im Clearing-Verfahren
Die Dokumentation des Clearing-Verfahrens ist aus mehreren Gründen entscheidend:
- Kostenübernahme: Die Bewilligung von § 67 SGB XII-Maßnahmen erfordert eine fundierte Dokumentation des Hilfebedarfs.
- Kontinuität: Wenn der Bewohner die Einrichtung wechselt, muss der neue Träger auf die Clearing-Ergebnisse zugreifen können.
- Qualitätssicherung: Die Dokumentation ermöglicht die Überprüfung der Clearing-Qualität und die Weiterentwicklung des Prozesses.
- Datenschutz: Sensible Daten aus dem Clearing unterliegen besonderen Schutzanforderungen nach DSGVO Art. 9.
Der Weg in die eigene Wohnung
Das übergeordnete Ziel des Clearing-Verfahrens ist die Reintegration in eigenen Wohnraum. Der typische Pfad sieht so aus:
- Notunterkunft / ASOG-Unterbringung — akute Gefahrenabwehr
- Clearing — Hilfebedarfsermittlung (4-12 Wochen)
- § 67 SGB XII / betreutes Wohnen — Stabilisierung und Befähigung
- Housing First oder eigene Wohnung — nachhaltige Lösung
Software kann diesen Prozess durch strukturierte Clearing-Bögen, automatische Fristüberwachung und nahtlose Übergabedokumentation zwischen Einrichtungen erheblich beschleunigen.
HOMES unterstützt den gesamten Clearing-Prozess — von der Basisberatung über die strukturierte Hilfebedarfsermittlung bis zur Übergabe-Dokumentation an Folgeeinrichtungen. Clearing-Bögen und Fristüberwachung sind integriert.
Häufig gestellte Fragen
Das Clearing-Verfahren ist ein strukturierter diagnostischer Prozess in der Wohnungslosenhilfe, der über typischerweise 4-12 Wochen den individuellen Hilfebedarf eines wohnungslosen Menschen systematisch erfasst und die Grundlage für den weiteren Hilfeplan bildet.
Nach dem Clearing erfolgt die Zuweisung in das passende Hilfeangebot: § 67 SGB XII (betreutes Wohnen), Housing First (eigene Wohnung mit ambulanter Betreuung), ordnungsrechtliche Unterbringung oder selbstständiges Wohnen — je nach ermitteltem Hilfebedarf.
Housing First ist ein Ansatz, bei dem wohnungslose Menschen direkt in eine eigene Wohnung vermittelt werden und dort ambulante Unterstützung erhalten — statt zunächst ein mehrstufiges Hilfesystem zu durchlaufen. Der Ansatz wird in Berlin zunehmend genutzt.
Spezialisierte Software bietet strukturierte Clearing-Bögen, automatische Fristüberwachung, nahtlose Übergabedokumentation zwischen Einrichtungen und DSGVO-konforme Speicherung der sensiblen Clearing-Daten.
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