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Clearing-Verfahren in der Wohnungslosenhilfe: Prozess erklärt

Veröffentlicht am 10. März 20268 Min. LesezeitHOMES Team

Was ist das Clearing-Verfahren?

Das Clearing-Verfahren ist ein strukturierter diagnostischer Prozess in der Wohnungslosenhilfe, der die individuelle Lebenslage und den Hilfebedarf eines wohnungslosen Menschen systematisch erfasst. Es bildet die Brücke zwischen dem ersten Kontakt mit dem Hilfesystem und der passgenauen Zuweisung zu weiterführenden Hilfen.

Ziel des Clearings ist es, in einem definierten Zeitraum — typischerweise 4 bis 12 Wochen — eine fundierte Hilfebedarfsermittlung durchzuführen, auf deren Basis der weitere Hilfeplan erstellt wird. Das Clearing ist keine Endstation, sondern eine Übergangsphase.

Der Clearing-Prozess Schritt für Schritt

1. Basisberatung und Erstaufnahme

Der Prozess beginnt mit der Basisberatung. Hier werden die grundlegenden Informationen erfasst:

  • Persönliche Daten und aktuelle Lebenssituation
  • Aufenthaltsstatus und Rechtskreis
  • Akute Bedarfe (Unterkunft, medizinische Versorgung, Suchtproblematik)
  • Vorgeschichte im Hilfesystem (frühere Maßnahmen, Abbrüche)

Die Basisberatung findet in der Regel in einer niedrigschwelligen Anlaufstelle statt — etwa einer Tagesstätte, Notunterkunft oder einer bezirklichen Beratungsstelle.

2. Diagnostische Phase

In der eigentlichen Clearing-Phase wird der Hilfebedarf systematisch ermittelt:

  • Soziale Diagnose: Analyse der sozialen Netzwerke, familiären Situation, Bildungs- und Erwerbsbiografie.
  • Gesundheitliche Einschätzung: Erfassung gesundheitlicher Bedarfe nach dem Prinzip „Bedarf statt Diagnose" — keine medizinische Diagnose, sondern Ermittlung der Unterstützungsbedarfe.
  • Wohnfähigkeitseinschätzung: Kann die Person selbstständig wohnen? Welche Unterstützung ist nötig? Gibt es Mietschulden oder laufende Räumungsverfahren?
  • Ressourcenanalyse: Welche Stärken und Ressourcen bringt die Person mit? Gibt es Einkommen, Ansprüche auf Sozialleistungen, verwertbares Vermögen?

3. Hilfeplankonferenz

Auf Basis der Clearing-Ergebnisse wird in einer Hilfeplankonferenz der individuelle Hilfeplan erstellt. An der Konferenz nehmen in der Regel teil:

  • Der zuständige Sozialarbeiter
  • Die betroffene Person
  • Vertreter des Sozialamts oder Bezirks
  • Gegebenenfalls spezialisierte Fachkräfte (Suchtberatung, Schuldnerberatung)

4. Zuweisung und Überleitung

Nach dem Clearing erfolgt die Zuweisung in das passende Hilfeangebot:

  • § 67 SGB XII: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten — die häufigste Anschlussmaßnahme. Umfasst betreutes Wohnen, stationäre Einrichtungen oder ambulante Betreuung.
  • Housing First: Direkter Bezug einer eigenen Wohnung mit begleitender ambulanter Unterstützung. Ein zunehmend genutzter Ansatz in Berlin.
  • Ordnungsrechtliche Unterbringung: Falls keine andere Lösung greift, vorübergehende ASOG-Unterbringung.
  • Selbstständiges Wohnen: Bei ausreichender Wohnfähigkeit und vorhandenem Wohnraum direkte Vermittlung.

Dokumentation im Clearing-Verfahren

Die Dokumentation des Clearing-Verfahrens ist aus mehreren Gründen entscheidend:

  • Kostenübernahme: Die Bewilligung von § 67 SGB XII-Maßnahmen erfordert eine fundierte Dokumentation des Hilfebedarfs.
  • Kontinuität: Wenn der Bewohner die Einrichtung wechselt, muss der neue Träger auf die Clearing-Ergebnisse zugreifen können.
  • Qualitätssicherung: Die Dokumentation ermöglicht die Überprüfung der Clearing-Qualität und die Weiterentwicklung des Prozesses.
  • Datenschutz: Sensible Daten aus dem Clearing unterliegen besonderen Schutzanforderungen nach DSGVO Art. 9.

Wer das Clearing finanziert

Das Clearing ist keine eigenständige Leistungsart mit eigenem Kostentitel, sondern Bestandteil der Hilfe nach § 67 SGB XII — der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Für Träger hat das zwei praktische Folgen.

Erstens: Die Kostenzusage kommt oft nach dem Prozessbeginn. Das Clearing soll den Hilfebedarf erst ermitteln, dessen Feststellung die Bewilligung trägt. Wer den Aufwand nicht ab dem ersten Kontakt dokumentiert, kann ihn später nicht geltend machen — die Leistungsdokumentation muss deshalb vor der Kostenzusage beginnen, nicht mit ihr.

Zweitens: Die Zuständigkeit hängt am gewöhnlichen Aufenthalt, nicht am Ort der Beratungsstelle. Bei ortsfremden Personen ist die Klärung der örtlichen Zuständigkeit Teil des Clearings — und bei einer typischen Dauer von vier bis zwölf Wochen der häufigste Grund dafür, dass eine Kostenübernahme am Ende doch abgelehnt wird.

Wo Clearing-Verfahren in der Praxis scheitern

Die drei häufigsten Abbruchgründe — und was ihnen entgegensteht:

  • Kontaktabbruch in der diagnostischen Phase. Vier bis zwölf Wochen sind für Menschen in akuter Wohnungsnot ein langer Zeitraum. Eine Fristüberwachung, die ausbleibende Termine sichtbar macht, bevor der Kontakt endgültig abreißt, ist wirksamer als jede Nachdokumentation.
  • Übergabeverlust beim Einrichtungswechsel. Wechselt die Person die Einrichtung, beginnt die Erhebung ohne Zugriff auf die Vorergebnisse von vorn — für die Betroffenen die zweite Anamnese derselben Biografie, für den Träger doppelter Aufwand ohne zusätzliche Refinanzierung.
  • Unvollständige Bedarfsermittlung. Fehlt zur Hilfeplankonferenz ein Bestandteil — Wohnfähigkeitseinschätzung, Ressourcenanalyse, Klärung offener Ansprüche —, vertagt sich die Entscheidung. Jede Vertagung verlängert die Unterbringung im teureren ordnungsrechtlichen Rahmen.

Alle drei Punkte sind Dokumentations- und Fristenprobleme, keine fachlichen. Ein strukturierter Clearing-Bogen mit Pflichtfeldern, Fristüberwachung und übergabefähigem Export adressiert sie direkt — die fachliche Einschätzung bleibt unverändert Aufgabe der Fachkraft.

Der Weg in die eigene Wohnung

Das übergeordnete Ziel des Clearing-Verfahrens ist die Reintegration in eigenen Wohnraum. Der typische Pfad sieht so aus:

  1. Notunterkunft / ASOG-Unterbringung — akute Gefahrenabwehr
  2. Clearing — Hilfebedarfsermittlung (4-12 Wochen)
  3. § 67 SGB XII / betreutes Wohnen — Stabilisierung und Befähigung
  4. Housing First oder eigene Wohnung — nachhaltige Lösung

Software kann diesen Prozess durch strukturierte Clearing-Bögen, automatische Fristüberwachung und nahtlose Übergabedokumentation zwischen Einrichtungen erheblich beschleunigen.

HOMES unterstützt den gesamten Clearing-Prozess — von der Basisberatung über die strukturierte Hilfebedarfsermittlung bis zur Übergabe-Dokumentation an Folgeeinrichtungen. Clearing-Bögen und Fristüberwachung sind integriert.

Zur HOMES Clearing-Funktion →

HOMES für Gemeinschaftsunterkünfte →

Häufig gestellte Fragen

Das Clearing-Verfahren ist ein strukturierter diagnostischer Prozess in der Wohnungslosenhilfe, der über typischerweise 4-12 Wochen den individuellen Hilfebedarf eines wohnungslosen Menschen systematisch erfasst und die Grundlage für den weiteren Hilfeplan bildet.

Nach dem Clearing erfolgt die Zuweisung in das passende Hilfeangebot: § 67 SGB XII (betreutes Wohnen), Housing First (eigene Wohnung mit ambulanter Betreuung), ordnungsrechtliche Unterbringung oder selbstständiges Wohnen — je nach ermitteltem Hilfebedarf.

Housing First ist ein Ansatz, bei dem wohnungslose Menschen direkt in eine eigene Wohnung vermittelt werden und dort ambulante Unterstützung erhalten — statt zunächst ein mehrstufiges Hilfesystem zu durchlaufen. Der Ansatz wird in Berlin zunehmend genutzt.

Spezialisierte Software bietet strukturierte Clearing-Bögen, automatische Fristüberwachung, nahtlose Übergabedokumentation zwischen Einrichtungen und DSGVO-konforme Speicherung der sensiblen Clearing-Daten.

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