Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Blog
Branche

474.700 Wohnungslose und der Nationale Aktionsplan

Veröffentlicht am 5. März 20267 Min. LesezeitHOMES Team

452.900 untergebrachte Wohnungslose — und die Dunkelziffer ist höher

Am 26. Juni 2026 veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) die aktuellen Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland: Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren 452.900 Personen als untergebracht wohnungslos gemeldet — ein Rückgang von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2025: 474.700; den damaligen Anstieg von 8 Prozent führte Destatis vermutlich auf verbesserte Datenmeldungen zurück). Diese Zahl umfasst ausschließlich Personen, die in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften, Übergangsheimen oder vergleichbaren Einrichtungen untergebracht sind. Obdachlose Menschen, die auf der Straße leben, werden in dieser Statistik nicht erfasst.

Die demografische Zusammensetzung zeigt deutliche Muster: 41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen sind unter 25 Jahre alt — ein alarmierend hoher Anteil junger Menschen ohne feste Bleibe. 85 Prozent besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, wobei mit 128.900 Personen (28 Prozent) die größte Gruppe aus der Ukraine stammt. Bei den Haushaltsformen bilden Alleinstehende (35 Prozent) die größte Gruppe, gefolgt von Paaren mit Kindern (33 Prozent) und 17 Prozent Alleinerziehenden.

Besonders wichtig für die Einordnung: Die Destatis-Erhebung erfasst nur die untergebrachte Wohnungslosigkeit. Schätzungen von Hilfsorganisationen wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) gehen von einer deutlich höheren Gesamtzahl aus, wenn man verdeckte Wohnungslosigkeit — Menschen, die vorübergehend bei Bekannten unterkommen oder in prekären Wohnverhältnissen leben — hinzurechnet. Die offizielle Zahl von 452.900 ist also die Untergrenze; der Wohnungslosenbericht des Bundes beziffert die Gesamtzahl für 2024 einschließlich verdeckt Wohnungsloser und Menschen ohne Unterkunft auf rund 531.600.

Quelle: Destatis Pressemitteilung Nr. 222 vom 26. Juni 2026 · Vorjahr: Nr. 246 vom 8. Juli 2025 · Gesamtzahl 2024: BMWSB, Wohnungslosenbericht des Bundes

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Angesichts dieser Zahlen hat die Bundesregierung bereits im April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) beschlossen. Das erklärte Ziel: Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 überwinden. Damit folgt Deutschland der Erklärung der Lissabon-Plattform der Europäischen Union, die alle Mitgliedstaaten auffordert, bis zum Ende des Jahrzehnts konkrete Fortschritte in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zu erzielen.

Der NAP ist ein bundesweiter Handlungsleitfaden mit laufenden und geplanten Impulsmaßnahmen der Bundesressorts und Maßnahmen der Länder; er beruht auf freiwilliger Zusammenarbeit im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit. Er formuliert neun Leitlinien und sieht drei Facharbeitsgruppen vor (Prävention, Wohnraumversorgung sowie Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung). Der 3. Jahreskongress des Nationalen Forums fand am 24. März 2026 statt.

Der NAP markiert einen Paradigmenwechsel: Wohnungslosigkeit wird nicht mehr als individuelles Versagen betrachtet, sondern als strukturelles Problem, das systemische Lösungen erfordert. Für Betreiber von Unterkünften bedeutet das: Die Erwartungen an professionelle, transparente und nachweisbar wirksame Arbeit steigen.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen — Nationaler Aktionsplan

Was der NAP für Betreiber von Unterkünften bedeutet

Der Nationale Aktionsplan hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Wohnungslosenunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften und Übergangseinrichtungen. Drei zentrale Anforderungen kristallisieren sich heraus:

1. Standards der Unterbringung werden Thema. Der NAP sieht vor, in allen Unterkünften auf menschenrechtskonforme Mindeststandards und einen möglichst kurzen Aufenthalt hinzuwirken; als Maßnahme ist die Erarbeitung von Empfehlungen zu Standards der Unterbringung in Notunterkünften genannt. Verbindliche bundesweite Vorgaben zu Wohnfläche oder Betreuungsschlüssel enthält der NAP nicht — verbindliche Anforderungen setzen die Länder und Kommunen (in Berlin unter anderem über die vertragliche Bindung der Unterkünfte in der GStU und berlinweit gültige Mindeststandards).

2. Berichtspflichten nehmen zu. Um den Fortschritt des NAP messbar zu machen, werden Betreiber zunehmend aufgefordert, Daten zu Aufenthaltsdauer, Vermittlungserfolgen in regulären Wohnraum, Gesundheitsversorgung und sozialer Betreuung systematisch zu erheben und zu melden. Die bisher oft lückenhaften Berichtswege sollen durch standardisierte Datenerfassung ersetzt werden.

3. Transparenz über Kapazitäten und Belegung wird erwartet. Der NAP setzt auf eine bessere Koordination der vorhandenen Plätze. Dafür müssen Betreiber in der Lage sein, Echtzeitdaten zu freien Kapazitäten, Belegungsquoten und Aufenthaltsdauer bereitzustellen. Die Zeiten, in denen Belegungsmeldungen quartalsweise per Excel-Tabelle eingereicht wurden, gehen zu Ende.

Zusammengefasst: Betreiber müssen nachweisen, dass sie zur Zielerreichung des NAP beitragen. Wer das nicht kann — weil Daten fehlen, Berichte unvollständig sind oder Qualitätsstandards nicht dokumentiert werden — riskiert bei Vertragsverlängerungen und Ausschreibungen den Kürzeren zu ziehen.

Die Berliner Perspektive: 2,23 Milliarden Euro für Unterbringung

Berlin nimmt in der deutschen Wohnungslosenpolitik eine Sonderrolle ein — als größter kommunaler Akteur und als Stadt mit einem der ambitioniertesten regulatorischen Rahmen. Im Januar 2026 brachte das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF, seit 16. April 2026 Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung, LFU) rund 38.000 geflüchtete Menschen unter. Für Flucht und Integration entfielen 2025 nach Angaben des Senats näherungsweise 2,235 Milliarden Euro an Ausgaben, darunter 636 Mio. Euro weitere Unterbringungsausgaben (neben AsylbLG-Leistungen und Kosten der Unterkunft) — eine Summe, die die Dringlichkeit effizienter Verwaltung unterstreicht.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (in Kraft seit 16. April 2026) hat Berlin die Rechtsgrundlage für die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) geschaffen: zentrale Verwaltung der Unterkünfte beim LFU, vertragliche Bindung mit einheitlichen Qualitätsstandards und ein IT-Fachverfahren für Belegung und Abrechnung. In unserem Artikel zum GStU-Umsetzungsgesetz 2026 ordnen wir Rechtsstand und Betreiberthemen ein.

Die Berliner Erfahrung zeigt: Wenn politischer Wille auf klare Regulierung trifft, steigen die Anforderungen an Betreiber schnell und messbar. Andere Bundesländer beobachten das Berliner Modell genau — es ist wahrscheinlich, dass ähnliche Strukturen auch andernorts entstehen werden.

Digitalisierung als Schlüssel zur NAP-Umsetzung

Die zentrale Erkenntnis aus den Zahlen und dem regulatorischen Rahmen: Manuelle Verwaltung skaliert nicht bei 452.900 untergebrachten Personen. Weder auf Bundesebene noch auf der Ebene einzelner Betreiber lassen sich die Anforderungen des NAP mit Papierlisten, Excel-Tabellen und manuellen Meldewegen erfüllen.

Digitale Verwaltungssoftware ermöglicht, was der NAP fordert:

  • Echtzeitbelegung: Tagesgenaue Erfassung aller Zu- und Abgänge, Kapazitätsübersichten über mehrere Standorte hinweg und automatische Meldungen an Koordinierungsstellen.
  • Automatische Berichte: Standardisierte Berichte zu Aufenthaltsdauer, Belegungsquoten, Vermittlungserfolgen und Qualitätsindikatoren — generiert auf Knopfdruck statt in tagelanger manueller Arbeit.
  • Qualitätsdokumentation: Nachweisbare Einhaltung von Standards für Betreuungsschlüssel, Wohnfläche, Schutzkonzepte und besondere Bedarfe — revisionssicher und jederzeit prüfbar.
  • Datenschutz: Gerade bei wohnungslosen Menschen werden besonders sensible Daten verarbeitet. Software mit rollenbasierten Zugriffsrechten, Verschlüsselung und DSGVO-konformer Datenhaltung ist keine Option, sondern Pflicht.

Für Betreiber, die bereits jetzt in ein digitales Belegungsmanagementsystem investieren, zahlt sich das doppelt aus: Sie erfüllen nicht nur die aktuellen Anforderungen, sondern sind auch auf die steigenden Anforderungen des NAP vorbereitet. Die Frage ist nicht mehr ob Unterkünfte digital verwaltet werden, sondern wann — und wer den Übergang rechtzeitig schafft.

Häufig gestellte Fragen

Laut Destatis waren zum Stichtag 31. Januar 2026 rund 452.900 Personen in Deutschland als untergebracht wohnungslos gemeldet — 5 % weniger als im Vorjahr (2025: 474.700). Diese Zahl erfasst jedoch nur Personen in Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften. Obdachlose auf der Straße und verdeckt Wohnungslose (z. B. bei Bekannten untergekommen) sind nicht enthalten. Die tatsächliche Zahl liegt daher deutlich höher.

Der Nationale Aktionsplan (NAP) wurde im April 2024 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Der NAP umfasst fünf Handlungsfelder: Prävention, Verbesserung der Hilfesysteme, bezahlbarer Wohnraum, Datenerhebung und Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Der NAP fordert verbindlichere Qualitätsstandards (Wohnfläche, Betreuungsschlüssel, Schutzkonzepte), zunehmende Berichtspflichten (Aufenthaltsdauer, Vermittlungserfolge, Gesundheitsversorgung) und Transparenz über Kapazitäten und Belegung in Echtzeit. Betreiber müssen nachweisen können, dass sie zur Zielerreichung des NAP beitragen.

Spezialisierte Verwaltungssoftware ermöglicht tagesgenaue Belegungserfassung, automatische Berichtsgenerierung, revisionssichere Qualitätsdokumentation und DSGVO-konforme Datenhaltung mit rollenbasierten Zugriffsrechten. Damit können Betreiber die steigenden Anforderungen des NAP effizient erfüllen, ohne den Verwaltungsaufwand zu vervielfachen.

Bereit, Ihre Unterkunftsverwaltung zu digitalisieren?

Starten Sie jetzt kostenlos mit HOMES und erleben Sie, wie moderne Wohnheimverwaltung Software Ihren Arbeitsalltag vereinfacht. Kein Risiko, keine Verpflichtung.

Kostenlos testen