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Compliance

GStU Berlin: Was das neue Umsetzungsgesetz für Betreiber bedeutet

Veröffentlicht am 8. Januar 20268 Min. LesezeitHOMES Team

Was ist das GStU?

Das Gesetz über die Unterbringung von Geflüchteten (GStU) ist das zentrale Regelwerk des Berliner Senats für die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen. Es bildet die rechtliche Grundlage dafür, wie Berlin die Aufnahme, Verteilung und Betreuung in seinen rund 100 Unterkünften organisiert. Das Gesetz wurde erstmals im Dezember 2022 als Entwurf vorgelegt und hat seitdem mehrere parlamentarische Lesungen im Abgeordnetenhaus durchlaufen.

Das GStU verfolgt drei Kernziele:

  • Gesamtstädtische Steuerung: Berlin will die Unterbringung nicht mehr allein dem LAF (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) überlassen, sondern alle zwölf Bezirke verbindlich einbinden. Jeder Bezirk muss künftig eine festgelegte Quote an Plätzen bereitstellen — proportional zur Einwohnerzahl.
  • Qualitätssicherung: Das Gesetz definiert erstmals verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung, die über die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen. Dazu gehören Anforderungen an Wohnfläche pro Person, Betreuungsschlüssel, bauliche Standards und den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie unbegleitete Minderjährige, Alleinerziehende oder LGBTIQ+-Personen.
  • Transparenz und Abrechenbarkeit: Durch ein neues IT-System soll die Belegung und Abrechnung aller Unterkünfte tagesgenau erfasst werden. Berlin will damit die jährlichen Ausgaben für Unterbringung — aktuell über 2 Milliarden Euro — effizienter kontrollieren und Doppelstrukturen abbauen.

Das Umsetzungsgesetz: Was sich 2026 ändert

Am 16. September 2025 hat der Berliner Senat das GStU-Umsetzungsgesetz beschlossen (Drucksache 19/2759). Dieses Gesetz konkretisiert, wie die Vorgaben des GStU in der Praxis umgesetzt werden sollen. Es definiert Fristen, Verantwortlichkeiten und technische Anforderungen — und betrifft unmittelbar alle Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften in Berlin.

Die wichtigste Neuerung: Das GStU-IT-System wird verpflichtend. Betreiber müssen ihre Belegungsdaten, Bewohnerdaten und Abrechnungen künftig digital an das zentrale GStU-System des Landes Berlin übermitteln. Die Zeiten manueller Exceltabellen und quartalsweiser Papiermeldungen sind damit gezählt.

Die Timeline des Umsetzungsgesetzes:

  • Februar 2025: Das digitale GStU-System geht im LAF-Ankunftszentrum Tegel in den Pilotbetrieb.
  • Ende 2025: Die tagesgenaue Abrechnung über das GStU-System wird für das Ankunftszentrum aktiviert.
  • 2026: Das Abgeordnetenhaus berät und verabschiedet das vollständige Umsetzungsgesetz. Die stufenweise Einführung in den Bezirken beginnt.
  • Ab 2027: Alle Betreiber sind verpflichtet, vollständig über das GStU-System zu arbeiten.

Das IT-System GStU: Von Tegel in die Bezirke

Seit Februar 2025 ist das digitale GStU-System im LAF-Ankunftszentrum Tegel im Einsatz. Es handelt sich um eine zunächst schlanke Version — intern als „GStU light" bezeichnet — die schrittweise um weitere Module erweitert wird.

Das System erfasst folgende Kerndaten:

  • Belegungsdaten: Wer ist wo untergebracht? Tagesgenaue Erfassung von Zu- und Abgängen pro Unterkunft.
  • Bewohnerdaten: Personalien, Aufenthaltsstatus, Zuweisung (LAF, Bezirke), Rechtskreis (AsylbLG, SGB II/XII, ASOG).
  • Abrechnungsdaten: Tagesgenaue Berechnung der Tagessätze, differenziert nach Platzkategorie und Leistungsart. Ziel ist die Ablösung der bisherigen Monatspauschalen.

Die stufenweise Einführung folgt dem Modell: Tegel zuerst, dann weitere LAF-Unterkünfte, anschließend die bezirklichen Gemeinschaftsunterkünfte und schließlich alle vertragsgebundenen Einrichtungen. Betreiber, die bereits eine Verwaltungssoftware nach GStU-Standards einsetzen, haben einen erheblichen Vorteil bei der Anbindung an das Landessystem.

Konkreter Handlungsbedarf für Betreiber

Das Umsetzungsgesetz stellt fünf konkrete Anforderungen an Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften:

  • 1. Vertragliche Qualitätsbindung: Alle bestehenden und neuen Betreiberverträge müssen die GStU-Qualitätsstandards explizit referenzieren. Betreiber, deren Verträge vor dem GStU geschlossen wurden, müssen mit einer Vertragsanpassung rechnen. Dies betrifft insbesondere Betreuungsschlüssel, Wohnflächenvorgaben und den Schutz vulnerabler Gruppen.
  • 2. Digitale Datenlieferung ans GStU-System: Betreiber müssen in der Lage sein, Stammdaten, Belegungsdaten und Abrechnungsinformationen digital zu übermitteln. Das bedeutet: Ihre interne Software muss entweder direkt an das GStU-System angebunden werden oder Exporte in den geforderten Formaten (CSV, XML) liefern können.
  • 3. Tagesgenaue Abrechnung: Statt monatlicher Pauschalen müssen Betreiber künftig tagesgenaue Nachweise über die Belegung jedes einzelnen Platzes führen. Das erfordert ein System, das An- und Abreisen am gleichen Tag korrekt erfasst und die Tagessätze differenziert berechnet.
  • 4. Qualitätsstandards für vulnerable Gruppen: Das GStU definiert spezifische Schutzstandards für besonders schutzbedürftige Personen. Betreiber müssen dokumentieren können, welche Maßnahmen sie für unbegleitete Minderjährige, alleinerziehende Eltern, LGBTIQ+-Personen und Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ergreifen.
  • 5. Berichtspflichten: Neben den laufenden Belegungsmeldungen verlangt das GStU regelmäßige Qualitätsberichte, Personalberichte und Vorfallmeldungen. Diese müssen in den vorgegebenen Formaten und Fristen an das LAF bzw. den zuständigen Bezirk übermittelt werden.

Wie Verwaltungssoftware bei der GStU-Compliance hilft

Die Anforderungen des GStU-Umsetzungsgesetzes lassen sich mit herkömmlichen Mitteln — Exceltabellen, E-Mail-Korrespondenz, Papierdokumentation — kaum noch erfüllen. Spezialisierte Verwaltungssoftware für Unterkünfte bietet hier entscheidende Vorteile:

  • Stammdaten und Belegungsmanagement: Ein zentrales System erfasst alle Bewohnerdaten strukturiert und vollständig. Belegungsänderungen werden in Echtzeit dokumentiert, was die tagesgenaue Abrechnung erheblich vereinfacht.
  • Automatische Berichte: Monats-, Quartals- und Jahresmeldungen nach GStU-Anforderungen werden auf Knopfdruck generiert — statt in stundenlanger manueller Zusammenstellung.
  • Module nach GStU-Standards: Spezialisierte Lösungen wie HOMES bilden das vollständige Datenmodell des Berliner Senats ab — einschließlich Zielgruppen-Module, Zuweisungsdaten und Clearing-Dokumentation.
  • XRechnung-Export: Die elektronische Rechnungsstellung im XRechnung-Format wird für die Abrechnung mit öffentlichen Trägern zunehmend vorausgesetzt. Moderne Software integriert den Export direkt ins Abrechnungsmodul.
  • Audit Trail und Datenschutz: Lückenlose Nachverfolgung aller Änderungen und rollenbasierte Zugriffsrechte — wesentlich für die DSGVO-Compliance und die Verarbeitung sensibler Personendaten nach Art. 9 DSGVO.

Betreiber, die frühzeitig auf eine Software nach GStU-Standards umstellen, sparen sich nicht nur die hektische Umstellung bei Inkrafttreten der Pflichten, sondern gewinnen auch einen Wettbewerbsvorteil bei Vertragsverlängerungen und Neuausschreibungen des Landes Berlin.

Berlins Unterbringung in Zahlen: Warum Digitalisierung dringend ist

Die Dimension des Berliner Unterbringungssystems verdeutlicht, warum Digitalisierung kein „Nice-to-have" mehr ist, sondern betriebsnotwendig:

  • Rund 38.000 Personen leben aktuell in LAF-Unterkünften in Berlin (LAF-Statistik).
  • 2,23 Milliarden Euro hat Berlin im Haushaltsjahr 2025 für die Unterbringung veranschlagt — eine Summe, die der Senat durch effizientere Steuerung senken will.
  • Nur 346 Netto-Plätze kamen 2024 trotz zahlreicher neuer Standorte hinzu, weil gleichzeitig alte Standorte geschlossen oder saniert wurden. Der Kapazitätsdruck bleibt hoch.
  • Über 100 Unterkünfte mit unterschiedlichen Betreibern, Vertragsmodellen und technischen Voraussetzungen müssen koordiniert werden.

Diese Zahlen zeigen: Berlin braucht nicht mehr Personal in der Verwaltung, sondern bessere digitale Werkzeuge. Betreiber, die ihr Belegungsmanagement, ihre Abrechnung und ihre Berichterstattung digitalisieren, leisten einen direkten Beitrag zur Effizienz des Gesamtsystems — und sichern gleichzeitig ihre eigene Vertragsbasis. Das GStU-Umsetzungsgesetz macht diese Digitalisierung nun verbindlich. Wer jetzt handelt, ist vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen

Das GStU (Gesetz über die Unterbringung von Geflüchteten) ist das zentrale Berliner Landesgesetz, das verbindliche Standards für die Unterbringung, Betreuung und Verwaltung von Geflüchteten-Unterkünften definiert. Es regelt Qualitätsstandards, Berichtspflichten und die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung.

Das GStU-Umsetzungsgesetz wurde am 16. September 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Das IT-System ist seit Februar 2025 in Tegel im Pilotbetrieb. Die stufenweise Einführung in den Bezirken läuft 2026, ab 2027 wird die vollständige Nutzung des GStU-Systems für alle Betreiber verpflichtend.

Betreiber müssen: (1) Belegungsdaten digital an das GStU-System übermitteln, (2) tagesgenaue Abrechnungen statt Monatspauschalen liefern, (3) GStU-Qualitätsstandards einschließlich Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen einhalten und (4) regelmäßige Qualitäts- und Personalberichte in den vorgegebenen Formaten und Fristen einreichen.

Ja, spezialisierte Verwaltungssoftware wie HOMES bildet das vollständige Datenmodell des Berliner Senats ab — einschließlich aller GStU-Module, Zielgruppen-Dokumentation, tagesgenauer Abrechnung und automatisierter Berichtsgenerierung. Der Einsatz solcher Software erleichtert die Anbindung an das zentrale GStU-IT-System erheblich.

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