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Compliance

GStU-Umsetzungsgesetz: Fristen und Pflichten für Betreiber

Veröffentlicht am 8. Januar 20268 Min. LesezeitHOMES Team

Das GStU-Umsetzungsgesetz ist seit dem 16. April 2026 in Kraft und verwandelt die Ziele des Berliner Unterbringungsrechts in prüfbare Betreiberpflichten: digitale Datenlieferung, tagesgenaue Abrechnung, verbindliche Qualitäts- und Berichtsstandards. Dieser Beitrag ordnet die Fristen, die stufenweise Übergangsregelung bis 2027 und die fünf Pflichten ein, die auf Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften zukommen. Wer zuerst den Begriff selbst sucht, findet ihn in Was ist das GStU? erklärt.

Die Rechtsgrundlage in Kürze

Das Gesetz über die Unterbringung von Geflüchteten (GStU) ist das zentrale Regelwerk des Berliner Senats für die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen. Es bildet die rechtliche Grundlage dafür, wie Berlin die Aufnahme, Verteilung und Betreuung in seinen rund 100 Unterkünften organisiert. Das Gesetz wurde erstmals im Dezember 2022 als Entwurf vorgelegt und hat seitdem mehrere parlamentarische Lesungen im Abgeordnetenhaus durchlaufen.

Das GStU verfolgt drei Kernziele:

  • Gesamtstädtische Steuerung: Berlin will die Unterbringung nicht mehr allein dem LAF (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) überlassen, sondern alle zwölf Bezirke verbindlich einbinden. Jeder Bezirk muss künftig eine festgelegte Quote an Plätzen bereitstellen — proportional zur Einwohnerzahl.
  • Qualitätssicherung: Das Gesetz definiert erstmals verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung, die über die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen. Dazu gehören Anforderungen an Wohnfläche pro Person, Betreuungsschlüssel, bauliche Standards und den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie unbegleitete Minderjährige, Alleinerziehende oder LGBTIQ+-Personen.
  • Transparenz und Abrechenbarkeit: Durch ein neues IT-System soll die Belegung und Abrechnung aller Unterkünfte tagesgenau erfasst werden. Berlin will damit die jährlichen Ausgaben für Unterbringung — aktuell über 2 Milliarden Euro — effizienter kontrollieren und Doppelstrukturen abbauen.

Das Umsetzungsgesetz: Was sich 2026 ändert

Am 16. September 2025 hat der Berliner Senat das GStU-Umsetzungsgesetz beschlossen (Drucksache 19/2759). Dieses Gesetz konkretisiert, wie die Vorgaben des GStU in der Praxis umgesetzt werden sollen. Es definiert Fristen, Verantwortlichkeiten und technische Anforderungen — und betrifft unmittelbar alle Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften in Berlin.

Die wichtigste Neuerung: Das GStU-IT-System wird verpflichtend. Betreiber müssen ihre Belegungsdaten, Bewohnerdaten und Abrechnungen künftig digital an das zentrale GStU-System des Landes Berlin übermitteln. Die Zeiten manueller Exceltabellen und quartalsweiser Papiermeldungen sind damit gezählt.

Die Timeline des Umsetzungsgesetzes:

  • Februar 2025: Das digitale GStU-System geht im LAF-Ankunftszentrum Tegel in den Pilotbetrieb.
  • Ende 2025: Die tagesgenaue Abrechnung über das GStU-System wird für das Ankunftszentrum aktiviert.
  • 16. April 2026: Das GStU-Umsetzungsgesetz tritt in Kraft; das LAF wird zum LFU (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung) umbenannt. Die stufenweise Einführung in den Bezirken beginnt.
  • Ab 2027: Alle Betreiber sind verpflichtet, vollständig über das GStU-System zu arbeiten.

Das IT-System GStU: Von Tegel in die Bezirke

Seit Februar 2025 ist das digitale GStU-System im LAF-Ankunftszentrum Tegel im Einsatz. Es handelt sich um eine zunächst schlanke Version — intern als „GStU light" bezeichnet — die schrittweise um weitere Module erweitert wird.

Das System erfasst folgende Kerndaten:

  • Belegungsdaten: Wer ist wo untergebracht? Tagesgenaue Erfassung von Zu- und Abgängen pro Unterkunft.
  • Bewohnerdaten: Personalien, Aufenthaltsstatus, Zuweisung (LAF, Bezirke), Rechtskreis (AsylbLG, SGB II/XII, ASOG).
  • Abrechnungsdaten: Tagesgenaue Berechnung der Tagessätze, differenziert nach Platzkategorie und Leistungsart. Ziel ist die Ablösung der bisherigen Monatspauschalen.

Die stufenweise Einführung folgt dem Modell: Tegel zuerst, dann weitere LAF-Unterkünfte, anschließend die bezirklichen Gemeinschaftsunterkünfte und schließlich alle vertragsgebundenen Einrichtungen. Für Betreiber ist damit nicht das Inkrafttreten der maßgebliche Termin, sondern der Zeitpunkt, zu dem ihre eigene Unterkunft in die Stufe fällt.

Konkreter Handlungsbedarf für Betreiber

Das Umsetzungsgesetz stellt fünf konkrete Anforderungen an Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften:

  • 1. Vertragliche Qualitätsbindung: Alle bestehenden und neuen Betreiberverträge müssen die GStU-Qualitätsstandards explizit referenzieren. Betreiber, deren Verträge vor dem GStU geschlossen wurden, müssen mit einer Vertragsanpassung rechnen. Dies betrifft insbesondere Betreuungsschlüssel, Wohnflächenvorgaben und den Schutz vulnerabler Gruppen.
  • 2. Digitale Datenlieferung ans GStU-System: Betreiber müssen in der Lage sein, Stammdaten, Belegungsdaten und Abrechnungsinformationen digital zu übermitteln. Das bedeutet: Ihre interne Software muss entweder direkt an das GStU-System angebunden werden oder Exporte in den geforderten Formaten (CSV, XML) liefern können.
  • 3. Tagesgenaue Abrechnung: Statt monatlicher Pauschalen müssen Betreiber künftig tagesgenaue Nachweise über die Belegung jedes einzelnen Platzes führen. Das erfordert ein System, das An- und Abreisen am gleichen Tag korrekt erfasst und die Tagessätze differenziert berechnet.
  • 4. Qualitätsstandards für vulnerable Gruppen: Das GStU definiert spezifische Schutzstandards für besonders schutzbedürftige Personen. Betreiber müssen dokumentieren können, welche Maßnahmen sie für unbegleitete Minderjährige, alleinerziehende Eltern, LGBTIQ+-Personen und Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ergreifen.
  • 5. Berichtspflichten: Neben den laufenden Belegungsmeldungen verlangt das GStU regelmäßige Qualitätsberichte, Personalberichte und Vorfallmeldungen. Diese müssen in den vorgegebenen Formaten und Fristen an das LAF bzw. den zuständigen Bezirk übermittelt werden.

Praktische Konsequenz: Alle fünf Pflichten laufen auf dasselbe hinaus — strukturierte, tagesgenaue und exportfähige Daten. Betreiber, die eine Verwaltungssoftware nach GStU-Standards einsetzen, erfüllen sie im laufenden Betrieb statt rückwirkend zum Stichtag.

Was das für die eingesetzten Systeme bedeutet

Mit Exceltabellen, E-Mail-Korrespondenz und Papierdokumentation sind die fünf Pflichten kaum noch prüffest nachzuweisen. Drei Anforderungen entscheiden:

  • Tagesgenaue Belegungs- und Abrechnungsdaten statt Monatspauschalen, einschließlich taggleicher An- und Abreisen.
  • Exportfähigkeit in den vom GStU-System geforderten Formaten (CSV, XML) sowie XRechnung für die Abrechnung mit öffentlichen Trägern.
  • Audit Trail und Rollenrechte als Nachweis gegenüber Prüfstellen und als Voraussetzung für die Verarbeitung sensibler Personendaten nach Art. 9 DSGVO.

Wer früh umstellt, spart sich die hektische Umstellung bei Inkrafttreten der Pflichten und steht bei Vertragsverlängerungen und Neuausschreibungen des Landes Berlin besser da.

Berlins Unterbringung in Zahlen: Warum Digitalisierung dringend ist

Die Dimension des Berliner Unterbringungssystems verdeutlicht, warum Digitalisierung kein „Nice-to-have" mehr ist, sondern betriebsnotwendig:

  • Rund 38.000 Personen leben aktuell in LAF-Unterkünften in Berlin (LAF-Statistik).
  • 2,23 Milliarden Euro hat Berlin im Haushaltsjahr 2025 für die Unterbringung veranschlagt — eine Summe, die der Senat durch effizientere Steuerung senken will.
  • Nur 346 Netto-Plätze kamen 2024 trotz zahlreicher neuer Standorte hinzu, weil gleichzeitig alte Standorte geschlossen oder saniert wurden. Der Kapazitätsdruck bleibt hoch.
  • Über 100 Unterkünfte mit unterschiedlichen Betreibern, Vertragsmodellen und technischen Voraussetzungen müssen koordiniert werden.

Diese Zahlen zeigen: Berlin braucht nicht mehr Personal in der Verwaltung, sondern bessere digitale Werkzeuge. Betreiber, die ihr Belegungsmanagement, ihre Abrechnung und ihre Berichterstattung digitalisieren, leisten einen direkten Beitrag zur Effizienz des Gesamtsystems — und sichern gleichzeitig ihre eigene Vertragsbasis. Das GStU-Umsetzungsgesetz macht diese Digitalisierung nun verbindlich. Wer jetzt handelt, ist vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen

Das GStU-Umsetzungsgesetz konkretisiert, wie die Vorgaben des Berliner Unterbringungsgesetzes in der Praxis umgesetzt werden: Es legt Fristen, Zuständigkeiten und technische Anforderungen fest — insbesondere die verpflichtende digitale Datenlieferung an das zentrale GStU-System, die tagesgenaue Abrechnung und die Berichtspflichten der Betreiber.

Das GStU-Umsetzungsgesetz wurde am 16. September 2025 vom Berliner Senat beschlossen. Das IT-System ist seit Februar 2025 in Tegel im Pilotbetrieb. Die stufenweise Einführung in den Bezirken läuft 2026, ab 2027 wird die vollständige Nutzung des GStU-Systems für alle Betreiber verpflichtend.

Betreiber müssen: (1) Belegungsdaten digital an das GStU-System übermitteln, (2) tagesgenaue Abrechnungen statt Monatspauschalen liefern, (3) GStU-Qualitätsstandards einschließlich Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen einhalten und (4) regelmäßige Qualitäts- und Personalberichte in den vorgegebenen Formaten und Fristen einreichen.

Die Einführung erfolgt stufenweise: zuerst das Ankunftszentrum Tegel, dann weitere LFU-Unterkünfte, anschließend die bezirklichen Gemeinschaftsunterkünfte und zuletzt alle vertragsgebundenen Einrichtungen. Bis die eigene Unterkunft an der Reihe ist, bleiben die bisherigen Melde- und Abrechnungswege gültig — ab 2027 ist die Nutzung des GStU-Systems für alle Betreiber verpflichtend.

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