Was ist das GStU? Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung
GStU: Das Berliner Gesamtsystem im Überblick
Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) ist das zentrale Rahmenwerk des Berliner Senats, um die Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen stadtweit einheitlich zu koordinieren. Es geht dabei nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um ein modulares System aus politischen Beschlüssen, gesetzlichen Grundlagen, IT-Infrastruktur und Qualitätsstandards.
Das GStU ist ein Reformprojekt des Berliner Senats: Den Projektauftrag beschloss der Senat am 17. Juli 2018, das Projekt wurde am 30. April 2024 abgeschlossen. Es adressiert ein zentrales Problem: Über Jahrzehnte wurden Unterkünfte in Berlin dezentral, uneinheitlich und oft ohne übergreifende Datengrundlage verwaltet. Das Ergebnis waren Doppelstrukturen, intransparente Kosten und ungleichmäßige Qualität.
Wichtiger Hinweis: Die Rechtsgrundlage, das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung, beschloss das Abgeordnetenhaus am 26. März 2026 (Vorlage: Drucksache 19/2759); es ist seit dem 16. April 2026 in Kraft. Die Einführung des IT-Fachverfahrens erfolgt schrittweise; perspektivisch werden nur Unterkünfte aufgenommen, die vertraglich gebunden sind und die GStU-Mindeststandards erfüllen; im ersten Schritt („GStU light“) auch vertragsfreie Unterkünfte, sofern sie die berlinweit gültigen Mindeststandards erfüllen.
Wer ist vom GStU betroffen?
Das GStU betrifft alle Akteure im Berliner Unterbringungssystem:
- Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften (GU): Sowohl freie Träger als auch private Betreiber, die Unterkünfte im Auftrag des Landes Berlin oder der Bezirke betreiben.
- Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU, bis 15.04.2026: LAF): Zentrale Landesbehörde für die Verwaltung der landeseigenen und vertraglich gebundenen Unterkünfte; über die Serviceeinheit GStU Vertragspartner der Betreibenden und — neben den Bezirken — zuweisende Stelle.
- Die zwölf Berliner Bezirke: Die Fachstellen Soziale Wohnhilfen weisen weiterhin Unterkunftsplätze zu und sind als Bedarfsträger in die Kapazitätsplanung eingebunden; die Plätze in vertraglich gebundenen Unterkünften müssen sie nicht mehr selbst beschaffen.
- Sozialämter und Jobcenter: Die für die Kostenübernahme und Gebührenberechnung nach verschiedenen Rechtskreisen zuständig sind.
- Bewohnerinnen und Bewohner: Die von einheitlichen Qualitätsstandards und transparenten Verfahren profitieren sollen.
Das Modulsystem: Grundmodul und Zielgruppen-Module
Das GStU ist bewusst modular aufgebaut. Diese Architektur ermöglicht eine schrittweise Einführung und spätere Erweiterung, ohne das Gesamtsystem umbauen zu müssen.
Das Grundmodul
Das Grundmodul bildet die Basis des GStU-Systems und umfasst:
- Stammdatenverwaltung: Zentrale Erfassung aller Bewohnerdaten — Personalien, Aufenthaltsstatus, Zuweisung, Rechtskreis.
- Belegungsmanagement: Tagesgenaue Erfassung von Zu- und Abgängen, Kapazitätsplanung, Auslastungsübersicht über alle Standorte.
- Abrechnungsmodul: Tagesgenaue Berechnung der Vergütung, differenziert nach Platzkategorie, Leistungsart und Rechtskreis.
- Berichtswesen: Automatisierte Generierung der vorgeschriebenen Meldungen und Berichte an LAF, Bezirke und Senat.
Zielgruppen-Module
Aufbauend auf dem Grundmodul definiert das GStU spezifische Module für besonders schutzbedürftige Gruppen:
- Familien sowie Kinder und Jugendliche
- Frauen (u. a. alleinstehende und alleinerziehende Frauen)
- Junge Volljährige in prekären Lebenssituationen
- LSBTIQ*-Personen: Sensible Datenerfassung gemäß DSGVO Art. 9, spezialisierte Beratung.
- Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf
- Personen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen sowie abstinente und cleane Personen
Der Zeitplan: Wo steht das GStU heute?
Die Einführung des GStU folgt einem mehrstufigen Fahrplan:
- 17. Juli 2018: Senatsbeschluss zum Projektauftrag „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU)“ (Drucksache 19/2759, Begründung).
- Februar 2025: Pilotbetrieb des GStU-IT-Systems im LAF-Ankunftszentrum Tegel.
- 16. September 2025: Senatsbeschluss zum GStU-Umsetzungsgesetz laut Pressemitteilung der Senatskanzlei; die Vorlage an das Abgeordnetenhaus ist als Drucksache 19/2759 auf den 19. November 2025 datiert.
- 26. März 2026: Das Abgeordnetenhaus beschließt das Gesetz.
- 16. April 2026: GStU-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten; das LAF wird zum LFU (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung) umbenannt.
- 2026: Stufenweise Ausweitung auf weitere LFU-Unterkünfte.
- 2026: Nach und nach Einführung in ganz Berlin — „GStU light“ in den Bezirken, perspektivisch nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte (berlin.de).
Aktueller Stand: Das GStU-Umsetzungsgesetz ist seit dem 16. April 2026 in Kraft (GVBl. Nr. 11 vom 15.04.2026, S. 154). Das zentrale IT-Fachverfahren läuft seit Februar 2025 im Ankunftszentrum Tegel und wird nach und nach in ganz Berlin eingeführt („GStU light“ in den Bezirken); perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte aufgenommen (berlin.de). Betreiber prüfen frühzeitig, wann ihre Unterkunft an der Reihe ist.
Was bedeutet das GStU für die Praxis?
Für Betreiber von Unterkünften hat das GStU weitreichende praktische Konsequenzen:
- Digitalisierung des Meldewesens: Betreibende vertragsgebundener Unterkünfte melden Einzüge, An- und Abwesenheiten und Auszüge digital über das Betreibendenportal des IT-Fachverfahrens (berlin.de). Die tagesgenaue Belegungserfassung in der eigenen Verwaltung bleibt dafür die Grundlage.
- Abrechnung perspektivisch über das Fachverfahren: Über das IT-Fachverfahren soll die Unterbringung „auf den Tag genau“ abgerechnet werden; das Abrechnungsmodul ist nach Angaben der Senatsverwaltung perspektivisch vorgesehen (berlin.de), heute läuft es noch über die bestehenden Verträge.
- Qualitätsstandards mit Kontrolle: Das GStU definiert Mindeststandards und Begehungszyklen. Betreiber müssen die Einhaltung lückenlos dokumentieren.
- Melde- und Dokumentationspflichten aus dem Betreibendenvertrag: Zu den Portal-Meldungen kommen Schadens- und Reinigungsmeldungen mit Platzsperrungen; konkrete Berichtsformate stehen im Betreibendenvertrag (berlin.de).
Wie Betreiber die Anforderungen praktisch umsetzen
Die Anforderungen des GStU sind mit manuellen Prozessen kaum zu bewältigen. Vier Fähigkeiten müssen die eingesetzten Verfahren abdecken:
- Strukturierte Stammdatenverwaltung mit allen GStU-Pflichtfeldern
- Tagesgenaues Belegungsmanagement mit Echtzeit-Auslastungsdaten
- XRechnung-Export für die Abrechnung mit öffentlichen Trägern
- DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten nach Art. 9
HOMES ist nach GStU-Standards entwickelt: Das Datenmodell orientiert sich an den im Gesetz genannten Datenkategorien und den modular aufgebauten GStU-Unterkunftstypen — mit tagesgenauer Belegung, Tagessatz-Abrechnung und exportfähigen Berichten für die Betreibendenportal-Meldungen.
Häufig gestellte Fragen
GStU steht für Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung. Es ist das zentrale Rahmenwerk des Berliner Senats zur einheitlichen Koordination der Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen in Berlin.
Ja. Das GStU-Umsetzungsgesetz wurde am 26. März 2026 vom Abgeordnetenhaus beschlossen (Vorlage: Drucksache 19/2759) und ist seit dem 16. April 2026 in Kraft (GVBl. Nr. 11 vom 15.04.2026, S. 154). Die Einführung erfolgt schrittweise: Im Ankunftszentrum Tegel läuft das IT-Fachverfahren seit Februar 2025, in den Bezirken startete es als „GStU light“ — perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte aufgenommen (Senatsverwaltung, berlin.de).
Belegt ist ein modularer Aufbau in zwei Ebenen: Die Leistungsbeschreibungen der GStU-Unterkünfte gliedern sich in einen allgemeinen und einen zielgruppenspezifischen Teil (Senatsbericht, Drucksache 19/1788); die GStU-Unterkunftstypen sind modular (berlin.de) mit Zielgruppen wie Frauen, Familien, junge Volljährige, LSBTIQ*-Personen, Menschen mit Sucht- oder psychischen Erkrankungen sowie Körperbeeinträchtigung/Pflegebedarf. Das IT-Fachverfahren selbst kennt laut Projektabschlussbericht ein Belegungs- und ein Abrechnungsmodul (Sammelrechnung); die Bezeichnung „Grundmodul“ stammt nicht aus der Senatsquelle.
Eine allgemeine Nutzungspflicht mit Stichtag nennt keine Primärquelle. Belegt ist: Das IT-Fachverfahren läuft seit Februar 2025 im Ankunftszentrum Tegel und wird in den Bezirken als „GStU light“ eingeführt (Belegung über das Fachverfahren ab Ende 2025 laut Beschluss der Amtsleitungen Soziales); Betreibende vertragsgebundener Unterkünfte nutzen das Betreibendenportal, perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte aufgenommen (berlin.de). Die konkrete Zuständigkeit Ihrer Unterkunft klären Sie beim LFU bzw. der zuständigen Stelle.
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