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Wissensdatenbank

Was ist das GStU? Das Berliner System zur Steuerung der Unterbringung erklärt

Veröffentlicht am 15. Januar 20268 Min. LesezeitHOMES Team

GStU: Das Berliner Gesamtsystem im Überblick

Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) ist das zentrale Rahmenwerk des Berliner Senats, um die Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen stadtweit einheitlich zu koordinieren. Es geht dabei nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um ein modulares System aus politischen Beschlüssen, gesetzlichen Grundlagen, IT-Infrastruktur und Qualitätsstandards.

Das GStU wurde vom Berliner Senat auf Grundlage der Drucksache 19/2759 beschlossen. Es adressiert ein zentrales Problem: Über Jahrzehnte wurden Unterkünfte in Berlin dezentral, uneinheitlich und oft ohne übergreifende Datengrundlage verwaltet. Das Ergebnis waren Doppelstrukturen, intransparente Kosten und ungleichmäßige Qualität.

Wichtiger Hinweis: Das GStU-Umsetzungsgesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung im Berliner Abgeordnetenhaus. Die hier beschriebenen Standards und Module basieren auf den Senatsbeschlüssen und dem Gesetzesentwurf — die endgültige Fassung kann abweichen.

Wer ist vom GStU betroffen?

Das GStU betrifft alle Akteure im Berliner Unterbringungssystem:

  • Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften (GU): Sowohl freie Träger als auch private Betreiber, die Unterkünfte im Auftrag des Landes Berlin oder der Bezirke betreiben.
  • Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF): Als zentrale Zuweisungsbehörde und Vertragspartner der Betreiber.
  • Die zwölf Berliner Bezirke: Die künftig stärker in die Unterbringung eingebunden werden und eigene Platzkontingente bereitstellen müssen.
  • Sozialämter und Jobcenter: Die für die Kostenübernahme und Gebührenberechnung nach verschiedenen Rechtskreisen zuständig sind.
  • Bewohnerinnen und Bewohner: Die von einheitlichen Qualitätsstandards und transparenten Verfahren profitieren sollen.

Das Modulsystem: Grundmodul und Zielgruppen-Module

Das GStU ist bewusst modular aufgebaut. Diese Architektur ermöglicht eine schrittweise Einführung und spätere Erweiterung, ohne das Gesamtsystem umbauen zu müssen.

Das Grundmodul

Das Grundmodul bildet die Basis des GStU-Systems und umfasst:

  • Stammdatenverwaltung: Zentrale Erfassung aller Bewohnerdaten — Personalien, Aufenthaltsstatus, Zuweisung, Rechtskreis.
  • Belegungsmanagement: Tagesgenaue Erfassung von Zu- und Abgängen, Kapazitätsplanung, Auslastungsübersicht über alle Standorte.
  • Abrechnungsmodul: Tagesgenaue Berechnung der Vergütung, differenziert nach Platzkategorie, Leistungsart und Rechtskreis.
  • Berichtswesen: Automatisierte Generierung der vorgeschriebenen Meldungen und Berichte an LAF, Bezirke und Senat.

Zielgruppen-Module

Aufbauend auf dem Grundmodul definiert das GStU spezifische Module für besonders schutzbedürftige Gruppen:

  • Modul Familien: Erfassung von Familienstrukturen, kinderspezifischen Bedarfen, Kitaplatz-Koordination.
  • Modul Alleinerziehende: Spezielle Betreuungsbedarfe, Raumzuweisung, Schutzkonzepte.
  • Modul unbegleitete Minderjährige (UMA): Vormundschaftsdokumentation, besondere Betreuungsschlüssel, Bildungsanbindung.
  • Modul LSBTIQ+: Sensible Datenerfassung gemäß DSGVO Art. 9, Schutzkonzepte, spezialisierte Beratung.
  • Modul Menschen mit Behinderung/Pflegebedarf: Barrierefreiheit-Dokumentation, Pflegegrad-Erfassung, spezielle Raumanforderungen.
  • Modul Gewaltschutz: Dokumentation von Vorfällen, Schutzkonzepte, separate Unterbringung bei Bedarf.

Der Zeitplan: Wo steht das GStU heute?

Die Einführung des GStU folgt einem mehrstufigen Fahrplan:

  1. Dezember 2022: Erster Gesetzesentwurf im Berliner Senat vorgelegt.
  2. September 2025: Senatsbeschluss zum GStU-Umsetzungsgesetz (Drucksache 19/2759).
  3. Februar 2025: Pilotbetrieb des GStU-IT-Systems im LAF-Ankunftszentrum Tegel.
  4. 2026: Parlamentarische Beratung im Abgeordnetenhaus. Stufenweise Ausweitung auf weitere LAF-Unterkünfte.
  5. Ab 2027 (geplant): Verpflichtende Nutzung des GStU-Systems für alle Betreiber.

Aktueller Stand: Das GStU-Umsetzungsgesetz befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Das IT-System läuft im Pilotbetrieb. Betreiber sollten sich bereits jetzt vorbereiten, da die stufenweise Einführung absehbar ist.

Was bedeutet das GStU für die Praxis?

Für Betreiber von Unterkünften hat das GStU weitreichende praktische Konsequenzen:

  • Digitale Datenlieferung wird Pflicht: Belegungsdaten, Stammdaten und Abrechnungen müssen digital an das zentrale GStU-System übermittelt werden. Excel-Listen und Papiermeldungen genügen nicht mehr.
  • Tagesgenaue Abrechnung: Die bisherigen Monatspauschalen werden durch tagesgenaue Abrechnungen ersetzt. Jeder Platz, jeder Tag, jeder Rechtskreis muss korrekt abgebildet werden.
  • Qualitätsstandards mit Kontrolle: Das GStU definiert Mindeststandards und Begehungszyklen. Betreiber müssen die Einhaltung lückenlos dokumentieren.
  • Berichtspflichten: Regelmäßige Qualitäts-, Personal- und Vorfallsberichte in vorgegebenen Formaten und Fristen.

Softwareunterstützung nach GStU-Standards

Die Anforderungen des GStU sind mit manuellen Prozessen kaum zu bewältigen. Spezialisierte Verwaltungssoftware bildet das Datenmodell des Berliner Senats ab und erleichtert die Anbindung an das zentrale GStU-IT-System erheblich. Entscheidende Funktionen sind dabei:

  • Strukturierte Stammdatenverwaltung mit allen GStU-Pflichtfeldern
  • Tagesgenaues Belegungsmanagement mit Echtzeit-Auslastungsdaten
  • Automatisierte Berichtsgenerierung nach GStU-Vorgaben
  • XRechnung-Export für die Abrechnung mit öffentlichen Trägern
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten nach Art. 9

HOMES ist nach GStU-Standards entwickelt und bildet das vollständige Datenmodell des Berliner Senats ab — einschließlich Grundmodul, Zielgruppen-Module, tagesgenauer Abrechnung und automatisierter Berichtsgenerierung.

Mehr erfahren: HOMES als GStU-ready Software →

Häufig gestellte Fragen

GStU steht für Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung. Es ist das zentrale Rahmenwerk des Berliner Senats zur einheitlichen Koordination der Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen in Berlin.

Nein, das GStU-Umsetzungsgesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Senatsbeschluss liegt vor (Drucksache 19/2759), aber die endgültige Verabschiedung steht noch aus.

Das GStU ist modular aufgebaut: Das Grundmodul umfasst Stammdaten, Belegung, Abrechnung und Berichtswesen. Darüber hinaus gibt es Zielgruppen-Module für Familien, Alleinerziehende, unbegleitete Minderjährige, LSBTIQ+, Menschen mit Behinderung und Gewaltschutz.

Das IT-System ist seit Februar 2025 im Pilotbetrieb im LAF-Ankunftszentrum Tegel. Die verpflichtende Nutzung für alle Betreiber ist ab 2027 geplant. Betreiber sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten.

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